WISSENSWERTES

Rückzahlung aus der Wohngeldabrechnung bei Wohnungsverkauf - wer erhält die Rückzahlung?

Vor einiger Zeit hat uns ein Eigentümer erst nachträglich informiert, dass er seine Wohnung verkauft hat. Die Wohnung stand fast ein Jahr leer, und der Eigentumsübergang war bereits vollzogen, als wir davon erfuhren. Dies stellte in diesem Fall kein weiteres Problem dar, da laut Teilungserklärung keine Zustimmung zum Verkauf der Miteigentumsanteile bei der Verwaltung eingeholt werden musste. Für den Verkäufer war es am Ende ärgerlich. Die Auszahlung des Guthabens ging an den neuen Eigentümer, der die Zahlungen gar nicht geleistet hatte. Hätte uns der Eigentümer früher über sein Verkaufsvorhaben informiert, hätten wir ihn nämlich auf einen wichtigen Punkt hinweisen können: Die Auszahlung von Guthaben aus dem Abrechnungsjahr geht an denjenigen, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung Eigentümer ist – und das führt nicht immer zu einer gerechten Verteilung.

Weiterlesen »