Streit unter Eigentümern

Veröffentlicht am 10. Juli 2026 um 00:01

Vom Kindergarten zur Gemeinschaft oder wenn kleine Funken die WEG entzünden...Es gibt Tage in meinem Berufsalltag als Hausverwalterin, an denen ich mich weniger wie eine Verwalterin von Immobilien fühle, sondern vielmehr wie eine Kindergärtnerin. Ich stehe dann zwischen erwachsenen Menschen und versuche, die sprichwörtlichen „zwei Buben im Sandkasten“ auseinanderzuhalten.Gerade in kleinen WEGs erleben wir es oft: Ein winziges Missverständnis – eine falsch abgestellte Mülltonne, ein lautes Geräusch zur Mittagszeit oder ein ungefragter Schnitt am Busch – entfacht einen Flächenbrand. Die Fronten verhärten sich. Lager bilden sich. Aus Nachbarn werden erbitterte Streithähne, die die gesamte Gemeinschaft spalten.

Wenn Harmonie blockiert: Warum wir manchmal „brutal“ abstimmen müssen.

Gerade kleine Gemeinschaften sind oft sehr darauf bedacht, dass alle bei einer Entscheidung mitgenommen werden. Man wünscht sich Einstimmigkeit. Doch genau dieser Wunsch nach absoluter Harmonie kann zur totalen Lähmung führen.

Ich erinnere mich an eine Eigentümerversammlung einer sehr kleinen WEG. Ein Beschlusspunkt führte zu massiven Diskussionen. Die Fronten waren verhärtet, und insbesondere eine Eigentümerin ließ sich absolut nicht überzeugen. Das Gespräch drehte sich im Kreis, die Emotionen kochten hoch.

In diesem Moment warf ich in die Runde: „Wir sollten jetzt abstimmen.“

Es war der Punkt, an dem man feststellen musste: Es macht Sinn, abzustimmen. Es muss nicht immer Allstimmigkeit herrschen, auch wenn das wunderschön wäre. Manchmal muss man in einer WEG auch „brutal“ abstimmen und akzeptieren, dass eine Mehrheit entscheidet. Das ist keine böse Absicht, sondern eine Möglichkeit, um das gemeinsame Eigentum zu schützen und handlungsfähig zu bleiben. Wer blockiert, schadet am Ende auch sich selbst.

Die Illusion des Anwalts: Warum Paragrafen keine Seelen heilen

Wenn die Emotionen so hochkochen, fällt schnell das nächste Wort: „Ich gehe zum Anwalt!“
Nicht, weil es um existenzielle Schäden geht, sondern weil man dem anderen „es mal so richtig zeigen“ will. Doch ich habe in all den Jahren eines gelernt: Ein Anwalt löst keine Nachbarschaftskonflikte. Er gießt oft nur juristisches Öl in ein emotionales Feuer. Am Ende gibt es zwei Verlierer, eine zerrüttete Gemeinschaft und eine dicke Rechnung.

Besonders paradox ist, dass die Streitparteien den anderen oft genau für die Dinge anschwärzen, die sie in einer anderen Facette selbst leben. Wir messen den Nachbarn mit härteren Maßstäben als uns selbst.

Was sagt das Gesetz zu solchen „Bagatellen“?

Natürlich gibt es rechtliche Leitplanken. Aber das Gesetz ist nicht dafür da, jede menschliche Befindlichkeit zu regeln. Für die Betroffenen sind diese Streitigkeiten keine Bagatellen – für den Gesetzgeber oft schon.

  • Das Schikaneverbot (§ 226 BGB): Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. Wer den Nachbarn nur anzeigt oder schikaniert, um ihm das Leben schwerzumachen, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
  • Das Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB): Im Wohnungseigentumsrecht gilt das Prinzip der innergemeinschaftlichen Treuepflicht. Eigentümer müssen bei der Ausübung ihrer Rechte Rücksicht auf die Belange der anderen Eigentümer und der Gemeinschaft nehmen. Man darf nicht starr auf seinem Recht beharren, wenn dadurch die Gemeinschaft blockiert wird. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG 
  • Das Landesnachbarrecht: Viele Bundesländer haben für echte Kleinigkeiten (wie überhängende Äste oder Grenzabstände) verpflichtende Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Man darf oft gar nicht sofort klagen, sondern muss erst vor eine offizielle Schiedsstelle.

Mein Appell aus tiefster Überzeugung: Ein Blick in den Spiegel und ins Herz

Wenn ich vor verhärteten Fronten stehe, merke ich, dass rein rationale Argumente versagen. In diesen Momenten bleiben mir nur noch Worte, die aus meiner tiefsten persönlichen Überzeugung kommen.

Ich sage dann oft: „Der Klügere gibt nach.“ Nicht aus Schwäche, sondern aus Weisheit.

Und als gläubiger Mensch möchte ich Ihnen zurufen, was schon vor über 2000 Jahren das Fundament für ein friedliches Zusammenleben war: „Liebt eure Nächsten“ und „Rechnet die Schuld nicht an“.

Jesus hat uns vorgelebt, was passiert, wenn wir den Kreislauf aus Vorwürfen und Schuldzuweisungen durchbrechen. Vergebung ist kein Zeichen von Niederlage. Vergebung ist der mutige Schritt, die Hand zur Versöhnung auszustrecken, auch wenn man sich im Recht fühlt. Wenn wir aufhören, die Fehler des anderen aufzurechnen, nehmen wir dem Streit die Nahrung.

Mein Wunsch für Ihre Gemeinschaft

Eine Immobilie kann man sanieren, Wände kann man streichen. Aber eine gespaltene Hausgemeinschaft lässt sich nicht mit Beton reparieren. Das schaffen wir nur mit gegenseitigem Respekt, Nachsicht und der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und sich selbst auch mal zurückzunehmen.

Lassen Sie uns miteinander reden – als Erwachsene, als Nachbarn und als Menschen.


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