Themen

die ich als Hausverwalterin mit Ihnen teilen möchte

Streit unter Eigentümern

Vom Kindergarten zur Gemeinschaft oder wenn kleine Funken die WEG entzünden...Es gibt Tage in meinem Berufsalltag als Hausverwalterin, an denen ich mich weniger wie eine Verwalterin von Immobilien fühle, sondern vielmehr wie eine Kindergärtnerin. Ich stehe dann zwischen erwachsenen Menschen und versuche, die sprichwörtlichen „zwei Buben im Sandkasten“ auseinanderzuhalten.Gerade in kleinen WEGs erleben wir es oft: Ein winziges Missverständnis – eine falsch abgestellte Mülltonne, ein lautes Geräusch zur Mittagszeit oder ein ungefragter Schnitt am Busch – entfacht einen Flächenbrand. Die Fronten verhärten sich. Lager bilden sich. Aus Nachbarn werden erbitterte Streithähne, die die gesamte Gemeinschaft spalten.

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Rückzahlung aus der Wohngeldabrechnung bei Wohnungsverkauf - wer erhält die Rückzahlung?

Vor einiger Zeit hat uns ein Eigentümer erst nachträglich informiert, dass er seine Wohnung verkauft hat. Die Wohnung stand fast ein Jahr leer, und der Eigentumsübergang war bereits vollzogen, als wir davon erfuhren. Dies stellte in diesem Fall kein weiteres Problem dar, da laut Teilungserklärung keine Zustimmung zum Verkauf der Miteigentumsanteile bei der Verwaltung eingeholt werden musste. Für den Verkäufer war es am Ende ärgerlich. Die Auszahlung des Guthabens ging an den neuen Eigentümer, der die Zahlungen gar nicht geleistet hatte. Hätte uns der Eigentümer früher über sein Verkaufsvorhaben informiert, hätten wir ihn nämlich auf einen wichtigen Punkt hinweisen können: Die Auszahlung von Guthaben aus dem Abrechnungsjahr geht an denjenigen, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung Eigentümer ist – und das führt nicht immer zu einer gerechten Verteilung.

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